Mit der Bewerbung unserer Stadt als Standort für die Sparkassen NRW gelangte auch das Thema Volkshochschule wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Nachfolgend sind die wichtigsten Fakten zusammengefasst. Sie ermöglichen eine an der Sache orientierte Argumentation jenseits der Halb- und Unwahrheiten, wie sie von Teilen der Mülheimer Politik verbreitet werden.
Allgemeine Informationen
es besteht keine Absicht, die Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS) aufzugeben
es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe
wir setzen uns für die Weiterführung des Angebots an einem zentralen Ort in der Innenstadt ein
eine Aufteilung auf die Stadtteile ist weder sinnvoll noch beabsichtigt
ergänzende VHS-Angebote in den Stadtteilen sollen benachteiligten und weniger bildungsnahen Menschen den Zugang zur Weiterbildung erleichtern
Mit den Städten Essen und Oberhausen wurden Gespräche über eine mögliche Kooperation, bei der die Einzelstandorte erhalten bleiben, geführt. Diese scheiterten aus folgenden Gründen: Essen: Kein politischer Auftrag zur Entwicklung einer regionalen Kooperationsstruktur. Oberhausen: Mit der erfolgten Zusammenführung von VHS und Stadtbibliothek in Oberhausen sind weitere Kooperationen nicht mehr möglich.
Zur Entwicklung eines inhaltlichen und räumlichen Zukunftskonzeptes ist eine Ausschreibung und Besetzung der VHS-Leitung schnellstmöglich nötig.
Bei einem Zuschlag für die Sparkassenakademie muss kurzfristig für ca. 2-3 Jahre eine Interimslösung für die VHS gefunden und in dieser Zeit ein endgültiger Standort gesucht werden.
Wenn Mülheim den Zuschlag nicht bekommt, ist keine Interimslösung erforderlich. Dann muss ebenfalls innerhalb von 2-3 Jahren eine endgültige Lösung für den Standort der VHS gefunden werden.
Die wichtigsten Fakten zum VHS-Gebäude an der Bergstraße:
Die VHS wurde im August 1976 baulich begonnen und am 24.08.1979 eröffnet.
Aufgrund des Alters sind nun Arbeiten zur Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes notwendig (Herstellung von Brandabschnitten und die Abschottung der technischen Ver- und Entsorgungsleitungen).
Ebenfalls gilt es weiterhin Hygienestandards zu erfüllen, weshalb Mängel am Trinkwasserleitungssystem behoben werden müssen.
Unterhaltsmängel bestehen im Bereich Dach, Fassade, Fenster, Oberböden, Innenwandanstriche, Gebäudetechnik sowie in der Heizungstechnik und in den Sanitärbereichen.
Auch die Raumaufteilung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Volkshochschule.
Hierbei gilt es auch auf die Zugangs-/ Barrierefreiheit zu achten.
Drei verschiedene Sanierungsvarianten sind möglich.
Variante 1 Beschränkung auf Erfüllung rechtlicher Vorgaben. Baukosten: rd. 6.000.000 Euro. Durchführung in Bauabschnitten.
Beispiele für Maßnahmen:
Erneuerung der Außentüren, Fluchtfenster und Türen im Gebäude
Anpassung bzw. Erneuerung der Innenwände, Decken, Lüftungs- Elektro- und Heizungsanlage zur Erfüllung des Brandschutzes
Abbruch und Wiederaufbau von Innenwänden zur Installation eines neuen Trinkwassernetzes