Stoppt das Sparkassen-Gesetz von Rüttgers & Co.

"Sparkassen müssen so bleiben wie sie sind. Das Sparkassengesetz muss gestoppt werden." Frank Esser, Vorsitzender SPD Mülheim an dcer Ruhr

Was wollen CDU und FDP?

1. Bildung von Trägerkapital
Mit der Ausweisung von Trägerkapital öffnen CDU und FDP die Tür zur möglichen Privatisierung unserer Sparkassen. Wenn eine hochverschuldete Kommune Trägerkapital ausgewiesen hat, kann die Kommunalaufsicht auch die Veräußerung anordnen. Davor schützt auch der Hinweis, Trägerkapital als "nicht handelbar" auszuweisen und damit eine Beteiligung privater Investoren auszuschließen nicht. Niemand kann heute eine Garantie dafür abgeben, dass der Europäische Gerichtshof eine solche Regelung nicht aushebelt und eine Öffnung für private Investoren erzwingt.

2. Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung
Der Ausschüttungsbetrag muss von Kommune nicht mehr zwingend zur Förderung von sozialem, kulturellem, sportlichem oder ehrenamtlichem Engagement verwendet werden. Der Träger kann die Ausschüttung auch zum Abbau von Schulden oder für den neuen Dienstwagen des Verwaltungschefs nutzen.

3. Zusammenschluss der Sparkassenverbände
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fusion der beiden Verbände handelt es sich um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Existenz der beiden Sparkassenverbände in NRW ist Ausdruck der Willensbildung der Städte und Gemeinden als Eigentümer der Sparkassen und reflektiert die objektiv unterschiedlichen Sparkassen-Strukturen im Rheinland und in Westfalen-Lippe.

4. Sparkassen-Finanzverbund
Die CDU/FDP-Landesregierung will die Zusammenarbeit zwischen WestLB und den örtlichen Sparkassen gesetzlich festschreiben. Dies wäre bundesweit in dieser Form einmalig. Die Stärke der derzeitigen Zusammenarbeit liegt in der Freiwilligkeit der Zusammenarbeit der Verbundteilnehmer. Ein gesetzlich normierter Zwang zu einer Zusammenarbeit greift in die Geschäftstätigkeit der Sparkassen ein.

5. Sparkasse in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes oder der Sparkassenzentralbank
Befindet sich eine Sparkasse in einer wirtschaftlichen Schieflage, kann der zuständige Sparkassenverband im Rheinland oder Westfalen auf die Trägerschaft der Sparkasse von der Kommune übernehmen. Sieht sich der Verband jedoch nicht in der Lage die Sparkasse zu übernehmen, soll die Trägerschaft auf die Sparkassenzentralbank (WestLB) übergehen. Dies ist rechtlich äußerst kritisch, da eine Sparkasse in öffentlich-rechtlicher Hand von einer privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaft aufgenommen würde. Verkauft nun die Landesregierung ihre Anteile an der WestLB an einen privaten Investor und befindet sich zu diesem Zeitpunkt eine kommunale Sparkasse in der Trägerschaft der WestLB, so wird diese mitverkauft und der private Investor hat Zugriff auf das Geschäft der Sparkasse.

Die SPD unterstützt die Aktionen von ver.di am kommenden Donnerstag mit 5 Aktions-Ständen:

Sparkasse Heißen (Markt), 10:00 – 12:00
Sparkasse Broich (Broicher Mitte) 10:00 – 12:00
Sparkasse Saarn (Düsseldorfer Str.), 16:00 – 17:30
Sparkasse Dümpten, Oberheidstr., 16:00 – 17:30
Sparkasse Berliner Platz, 16:00 – 17:30