SPD Mülheim: Einmalige Beihilfen bei der Einschulung

Frank Esser: Soziale Gerechtigkeit im Detail
Dieter Wiechering
Dieter Wiechering: "Wir handeln."

Die SPD Fraktion beantragt für Schulneulinge eine einmalige Einschulungsbeihilfe von 90,00 € / Kind.
Diese Beihilfe wird für Kinder gezahlt, deren Erziehungsberechtigte Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und Asylbewerber Leistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Der Eckregelsatz nach dem SGB II und SGB XII beträgt 347,00 € für eine alleinstehende Person im Monat. Von diesem Betrag müssen u. a. Ausgaben für Ernährung, Körperpflege, Haushaltsenergie (ohne Heizungskosten) Bedarfe des täglichen Lebens sowie die Teilhabe am kulturellen Leben bestritten werden. Berechnet wird der Eckregelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Einmalige Ausgaben im Bildungswesen sind in diesem Eckregelsatz nicht berücksichtigt.
Die Erziehungsberechtigen können von ihrem Eckregelsatz keine Rücklagen für die Erstausgaben bei der Einschulung eines Kindes bilden.
Damit auch für diese Schulneulinge ein normaler Start ins Schulleben möglich ist, ist es erforderlich, die Ausgaben für Tornister, Schultüte, Sportkleidung usw. als einmalige Beihilfe der Stadt zu zahlen.