Was ist Cross-Border-Leasing?
Die Frage sollte korrekter heißen: Was war Cross-Border-Leasing? Heute geht diese trickreiche Nummer nicht mehr. Cross-Border-Leasing, kurz CBL, funktioniert nur, wenn Leasingnehmer und Leasinggeber in zwei Staaten sitzen. Durch die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen der Länder kommt es zur Fiktion zweier steuerlicher Eigentümer ein und desselben Objektes, die nunmehr beide – jeweils nach den Gesetzen ihres Heimatlandes – gleichzeitig dasselbe Objekt steuerlich abschreiben. Sowohl Mieter als auch Vermieter können also bei dieser Konstruktion den Leasinggegenstand steuerlich abschreiben und erzeugen hierdurch steuerlich abziehbaren Aufwand. Da die amerikanische Seite die Abschreibung ohne reale Anschaffungskosten verbuchen kann, handelt es sich um ein reines Steuersparmodell.
CBL bedeutet Rendite ohne Wertschöpfung. Es zahlen die Steuerzahler beider Länder. Die Geschäfte liefen vor allem zwischen den USA und europäischen Ländern. Verleast wurden fast alles: Busse und Bahnen, Schwimmbäder, Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen usw. Die US-Finanzverwaltung hat 2005 dem dubiosen CBL-Unwesen einen Riegel vorgeschoben. CBL gilt jetzt als illegaler Steuerumgehungstatbestand. Und das ist auch gut so.
CBL und ÖPP in einen Topf rühren
Es ist die Masche der furchtbaren Vereinfacher von MBI und WiR alles in einen Topf zu rühren, damit die Bürgerinnen und Bürger die Suppe auf keinen Fall anrühren. In Wahrheit haben CBL und ÖPP nicht miteinander zu tun. Das ist eigentlich wie Schokostreusel auf einem Steak.
Bei den ÖPP-Projekten in Mülheim wird nichts verkauft, auch nichts verleast und erst recht nicht cross border. Alles bleibt hübsch im Lande und im Eigentum der Stadt.
Es gilt auch hier: Die Behauptung ist Blödsinn. Es ist die übliche demagogische Masche von MBI und WiR.