
Mit der am 14.März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedeten Unternehmenssteuerreform wird dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige sozialdemokratische Ziele erreicht:
– Langfristige Sicherung der Staatseinnahmen:
Das zentrale Ziel der Reform ist die Sicherung eines gerechten Anteils der Unternehmensgewinne
an der Finanzierung staatlicher Aufgaben
wie Forschung,Innovation,Familie und Bildung.
– Einschränkung der Steuervermeidung: Unternehmen,
die ihre Gewinne mit Hilfe kreativer
Steuervermeidung ins Ausland verschieben,
werden künftig nicht mehr begünstigt. Dafür
werden die Unternehmen, die ihre Gewinne
ehrlich in Deutschland versteuern, entlastet.
– Verstetigung der kommunalen Einnahmebasis:
Die Kommunen profitieren erheblich. Ihre
Einnahmebasis wird durch die Einführung
neuer ertragsunabhängiger Bestandteile in
der Gewerbesteuer dauerhaft gestärkt
– Stärkung der Investitionskraft und Eigenkapitalbasis der Unternehmen: Die im Betrieb verbleibenden Gewinne werden künftig stärker begünstigt und die aus dem Betrieb entnommenen
Gewinne werden dagegen höher besteuert.
– Wettbewerbsfähigkeit: Unsere nominalen
Steuersätze sind im internationalen Vergleich
zu hoch. Wir senken die Steuerbelastung für
Kapitalgesellschaften, um diese an den Standort
zu binden und neue anzuziehen.
– Bremse für Steuergestalter: Mit einem völlig
neuartigen Instrument der Zinsschranke
wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
in Abhängigkeit vom Gewinn beschränkt.
– Private Kapitalflucht unterbinden: Da nicht nur
Gewinne von Unternehmen ins Ausland transferiert
werden, sondern auch private Gelder, wird ab 2009 eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % eingeführt. Das macht Deutschland attraktiver für Kapitalanleger.
Klar ist: Es geht nicht um Steuergeschenke. Ziel ist, dass das, was an Steuersätzen auf dem Papier steht, auch tatsächlich gezahlt wird.