Modellrechnungen
Paar ohne eigenes Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren
Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang zusätzlich zum ALG II.
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und Arzthelferin in Brandenburg)
Zusammen haben sie damit vor der Geburt 2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über knapp 2.030 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Nach zwei Jahren Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren. Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen. Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 470 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie rund 2.280 Euro im Monat zur Verfügung.
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden, würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.290 Euro im Monat zur Verfügung.
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)
Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein vorhandenes Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 20 Prozent mehr als vorher.
Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und dann netto 450 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von 300 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.500 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind gut 100 Prozent des vorherigen Einkommens.
Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos
Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.400 Euro im Monat.