
Nach wie vor ist richtig: Die Frage, ob an der Ruhr ein neues Stadtquartier entsteht oder nicht, muss politisch entschieden werden. Doch dieser erklärte Wille – er spiegelt exakt die Position der Mülheimer SPD – existiert nicht im rechtsfreien Raum.
Der politische Gesetzgeber – in diesem Falle der Landtag NRW – hat die Regeln, die für ein Bürgerbegehren einzuhalten sind, sehr klar und eindeutig definiert. Bürgerbegehren als Form der direkten Demokratie sind legitim, ja notwendig. Aber weil wir in einer repräsentativen Demokratie leben und nicht bei jeder Entscheidung alle zur Abstimmung bitten, gibt es Grenzen der direkten Demokratie.
Es ist die Aufgabe der Verwaltung, alle Vorgänge auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Versäumte die Verwaltung dies, würde sie einer ihrer wichtigsten und vornehmsten Aufgaben nicht gerecht.
Wie ist jetzt die Lage?
Es gibt ein Begehren. Das ist gestern im Rat ausführlich (3 Stunden) debattiert worden. Mit dieser Form waren alle einverstanden. Die Verwaltung ist nach eingehender rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gekommen, dass das Begehren unzulässig ist. (s. dazu die Ausführung des Stadtdirektors im Dokumentenanhang). Die Antragsteller sind naturgemäß anderer Auffassung und untermauern ihre Position ebenfalls mit einem Rechtsgutachten.
Position A steht also Position B völlig konträr gegenüber. Dabei handelt es sich um Rechtspositionen. Sind die konträr, hilft keine politische Entscheidung, sondern nur der Spruch eines ordentlichen Gerichts. So ist das in einem Rechtsstaat geregelt. Eine andere Verfahrensweise ist gar nicht möglich.
Wie man in diesem Zusammenhang bewertend kommentieren kann, es sei die falsche Entscheidung getroffen worden, enthüllt sich nicht. Politik kann kein Recht sprechen. Da gibt es eine Arbeitsteilung, auch Gewaltenteilung genannt. Gewaltenteilung ist einer der Pfeiler, auf dem dem unsere Demokratie ruht. Politik kann und darf sich auch nicht über Recht hinwegsetzen.
Wie geht das Verfahren weiter?
Die Antragsteller werden nun Widerspruch einlegen und die Sache wird vor einem Verwaltungsgericht entschieden werden. Dann gibt es Klarheit – und nur so entsteht in unserem Rechtsstaat auch Klarheit.
Diese Entscheidung ist abzuwarten. In der Zwischenzeit werden wir aber die Hände politisch nicht in den Schoß legen. Unsere Informationskampagne zum Thema Ruhrbania geht selbstverständlich weiter. Der politische Streit ist also nicht beerdigt, er fängt gerade erst an.