Die juristische Wertung der Verwaltung ist von uns in ihrer Stimmigkeit nicht zu beurteilen. Wir nehmen sie zur Kenntnis, sind aber davon überzeugt, dass allein auf dem Feld der politischen Auseinandersetzung entschieden werden muss.
Das direktdemokratische Instrument des Bürgerbegehrens wird von uns als eines der Sache durchaus angemessenes Verfahren eingeschätzt, nicht zuletzt deshalb, weil eine rotgrüne Landesregierung diese Partizipationsmöglichkeit erst eingeräumt hat.
Wir wollen und wir werden mit einer breit angelegten Informationskampagne aktiv und offensiv für das aus unserer Sicht zukunftsweisende Projekt Ruhrpromenade werben. Dies haben wir vor 14 Tagen begonnen. Wir werden die Kampagne fortsetzen und sie intensivieren, weil wir es als unsere Aufgabe begreifen, Bürgerinnen und Bürger mit Sachargumenten zu überzeugen.