
Nicht nur, dass Kirchhof mit dieser Aussage die verteilungspolitische Funktion des Steuersystems leugnet. Vielmehr zeigt sich bei ihm ein reaktionäres Verständnis von Lohnfindungsprozessen, das mit sozialer Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft nichts mehr zu tun hat.
Der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof scheint vor lauter Visionen über einen Rückfall ins vorletzte Jahrhundert die gültigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland etwas aus dem Blick zu verlieren.
Die Tarifautonomie ist durch das Grundgesetz geschützt, in dem es heißt (Art. 9, 3):
"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet."
Das Tarifvertragsgesetz regelt, was ein Tarifvertrag ist – und wer einen solchen Vertrag abschließen kann:
"Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält
Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betrieblichen und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (§1)".
"Tarifvertragsparteien sind die Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern (§2, Satz 1)".