
Im November des letzten Jahres haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen Arzneimittelvereinbarungen beschlossen, die einen Ausgabenzuwachs von 5,8 Prozent als Zielgröße für das Jahr 2005 festlegen. Wenn jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht gewillt ist, die Einhaltung dieser Zielgröße durch wirksame Instrumente wie z. B. Bonus- und Maluszahlungen zu sichern, dann stellt sie sich selbst als Vertragspartner in Frage. Die Gespräche darüber ließ die Kassenärztliche Bundesvereinigung platzen, weil sie lediglich Bonuszahlungen vereinbaren wollte, wenn die Zielgröße unterschritten wird, nicht aber Maluszahlungen für den Fall, dass die Ausgaben höher steigen als beschlossen.
Wenn solche Steuerungsfragen nicht kollektivvertraglich geregelt werden können, muss man die Existenz dieses Systems überdenken und auf direkte vertragliche Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Vertragsärzten übergehen.
In diesem Zusammenhang ist die Forderung des Vorstandsvorsitzenden der Barmer Ersatzkasse, Dr. Eckart Fiedler zurück zu weisen, der eine erneute Erhöhung der Rabatte für Arzneimittel gefordert hatte. Denn es gibt, so Anton Schaaf, auf gesetzlicher Ebene einen Rabatt von 6 Prozent sowie die Festbetragsregelung. Krankenkassen können darüber hinaus Rabattverträge mit einzelnen Herstellern abschließen. Sie sollten diese Möglichkeit konsequent nutzen. Jetzt geht es um die Handlungsfähigkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die als professionell bezahlte Organisation ihre Aufgaben erfüllen muss. Sonst stellt sich die Frage ihrer Existenzberechtigung.