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Pressemitteilung:

17. Februar 2012

Jens GEIER: "Verfolgung von Betrug zum Nachteil der EU unzureichend"

Jens Geier
Wie die Mitgliedsstaaten mit EU-Geldern umgehen:
Mit den Vorschlägen für den Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) hat die Debatte darum begonnen, was die EU zwischen 2013 und 2020 kosten soll. Die Aufgaben sind durch den Lissabon-Vertrag und die Strategie Europa 2020 definiert und von allen Mitgliedstaaten akzeptiert. Sparappelle und der Ruf nach Ausgabendisziplin aus den Hauptstädten sind allenthalben zu hören. Allerdings werden vier Fünftel des EU-Haushaltes im 'geteilten Management' verwaltet, darunter die beiden größten Ausgabenblöcke im Haushalt, Agrar- und Regionalpolitik. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten es selbst in der Hand haben, die EU-Haushaltsmittel sparsam und effektiv einzusetzen.
Wir stellen alle 14 Tage Beispiele vor, wie die Mitgliedstaaten mit EU-Geldern umgehen und wo Effizienzgewinne möglich sind, damit das Geld der europäischen Steuerzahler optimal eingesetzt wird.

Heute: Wie Mitgliedstaaten von OLAF aufgedeckte Betrugsfälle weiterverfolgen

6,7 Prozent: Das ist der Anteil der vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, aufgedeckten Betrugsfälle, die in den Mitgliedstaaten innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums zu Verurteilungen geführt haben. "Das ist nicht nur eine verschwindend geringe Quote, sondern es ist auch ein Beleg dafür, wie unzureichend die Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit den Ermittlungsergebnissen von OLAF umgehen", kritisierte der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Haushaltskontrollausschuss Jens GEIER.

Insgesamt hat OLAF bis Ende 2011 fast 1200 Fälle an die Mitgliedstaaten zur Weiterverfolgung geleitet. Die Fälle, bei denen es letztendlich auch zu Verurtei¬lungen in den Mitgliedstaaten kam, haben zu Rückzahlungen in den EU-Haushalt von über einer Milliarde Euro geführt. Durchschnittlich wurden durch die Arbeit von OLAF pro Jahr 100 Millionen Euro an unrechtmäßig ausgezahltem Geld wieder eingetrieben. Hinzu kommen noch Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Jens GEIER zeigte sich empört: "Bei dieser Größenordnung an Summen ist es unverständlich, weshalb die nationalen Strafverfolgungsbehörden nur so einen geringen Teil der von OLAF weitergeleiteten Fälle effektiv ahnden. Ich habe den Eindruck, dass Betrugsfälle zum Nachteil des EU-Haushalts nicht ausreichend ernst genommen werden."

"Zigarettenschmuggel in Deutschland, Betrug bei Agrarsubventionen in Bulgarien oder Zollunterschlagung in Großbritannien: Das sind Beispiele für Fälle, die von OLAF aufgedeckt wurden. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung liefert wichtige Erkenntnisse beim Kampf gegen die EU-weite Kriminalität. Was nützt es aber, wenn ein konkreter Verdachtsfall durch OLAF vorliegt, anschließend aber keine Anklage in den Mitgliedstaaten erfolgt", erklärte Jens GEIER.

Da es auf EU-Ebene keinen europäischen Staatsanwalt gibt, kann eine Anklage bei Verdachtsfällen nur durch nationale Behörden erfolgen. OLAF stellt durch seine Untersuchungen fest, ob ein Betrugsfall mit EU-Mitteln tatsächlich vorliegt und leitet seine Ermittlungsergebnisse an die jeweiligen Justizbehörden in den Mitgliedstaaten weiter.

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